Aktuelles Stellenangebot

Auszubildender Automobilkaufmann (m/w/d)

Beschäftigungsart
Vollzeit
Einstieg ab
01. August 2024
Bewerbungsfrist
31. Juli 2024
Standorte
53119 Bonn
42859 Remscheid
51149 Köln
53359 Rheinbach

Stellenbeschreibung

3H SUCHT DICH!

ZUR VERSTÄRKUNG UNSERES TEAMS

Wir begeistern unsere Kunden:innen wie keine andere Automobilmarke. Denn schon heute bieten wir Produkte und Dienstleistungen, welche die ökologischen, praktischen und emotionalen Anforderungen an die Mobilität von morgen erfüllen – um unsere Kunden:innen besser zu bewegen.
Automobilkaufleute übernehmen kaufmännische und organisatorische Aufgaben im Kraftfahrzeughandel. Du disponierst z. B. Fahrzeuge und Zubehör, berätst Kunden:innen im Service und Vertrieb oder bereitest Unterlagen für den Verkauf vor. Außerdem wirkst Du bei Marketingmaßnahmen mit. Wenn Du die Schule mindestens mit der “Mittleren Reife” oder “Höheren Handelsschule” abgeschlossen hast, freuen wir uns auf die Übersendung Deiner aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.

Bewirb dich jetzt unter:

3H Automobile GmbH
Theodor-Heuss-Straße 88-90
51149 Köln-Porz
E-Mail: koeln@3h-automobile.de

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas.?Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/co2/.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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